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Allgmeine Geschäftsbedinungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER IMAGE WEAR AG

1.GELTUNGSBEREICH

Allen Geschäftsbeziehungen zwischen der Image Wear AG und ihren Kunden liegen diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich

eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Image Wear führt die Bestellung nach

den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB’s aus. Entgegenstehende AGB’s

erkennt Image Wear AG nicht an, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon

unberührt.

2. DESIGNVORSCHLÄGE / KOSTEN

Die Image Wear AG erstellt dem Kunden gemäss seinen vollständigen Angaben im Formular

Kundenbriefing einen kostenpflichtigen Designvorschlag. Die Kostenbasis beträgt

CHF 120.00 pro Stunde und wird vorab offeriert. Weitere vom Kunden gewünschte Arbeiten

(Designanpassungen, Stoffsourcing, Projektumsetzung) werden nach Aufwand zum

gleichen Stundenansatz pro Design- / Technikerstunde verrechnet.

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde entweder die Auftragsbestätigung (AB)

physisch oder digital unterschreibt oder im online Bestellshop einen Auftrag freigibt.

4. GRÖSSENAUFNAHMEN (GA)

Um die Konfektionsgrössen für die zu bestellenden Artikel feststellen zu können, offeriert

Image Wear AG folgende verschiedene Grössenaufnahmevarianten:

4.1 Bei Grössenaufnahmen beim Kunden vor Ort innerhalb eines Radiusses von

100km um Zürich herum verrechnen wir folgende Tarife:

• CHF 450.00 für einen halben Tag pro Grössenaufnehmer für bis zu 10 Personen

• CHF 900.00 für einen ganzen Tag pro Grössenaufnehmer für bis zu 20 Personen

Jede zusätzliche, aufzunehmende Person wird mit CHF 40.00 berechnet.

Bei grösseren Distanzen bzw. Anzahl Mitarbeitern werden entsprechende Tagespauschalen

vorab offeriert und separat verrechnet.

4.2 Bei einer Inhouse Grössenaufnahme bei Image Wear AG werden CHF 25.00 pro

Person verrechnet.

4.3 Bei einer Selbstaufnahme mittels Tutorial-Video. Vorhandene GA-Sets werden

dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Transportkosten der GA-Sets werden mit mindestens

CHF 50.00 bzw. nach Aufwand verrechnet.

4.4 Wünscht der Kunde ein Probierset zu kaufen gewährt Image Wear AG einen

20% Rabatt auf den regulären Preis.

4.5 Zusätzliche GA-Termine (zusätzliche Anpassungen, Änderungen etc.) werden automatisch

nach Tarif 4.1-4.3 verrechnet.

Die Verantwortung für die Richtigkeit der korrekt ermittelten Grössendaten liegt bei Variante

4.1 und 4.2 bei der Image Wear AG Bei Variante 4.3 liegt die Verantwortung beim

Kunden. Alle auf einer GA basierenden Bestellungen müssen innerhalb von 4 Wochen

getätigt werden (Unterschrift AB bzw. Onlinebestellung). Ansonsten geht die Verantwortung

der Grössenmasse wegen sich in der Zwischenzeit verändernder Körpermasse auf

den Kunden über.

5. QUALITÄT / QUALITÄTSKONTROLLE (QC)

Abweichungen von Farben und Qualität können je nach Grundmaterial und/oder Veredelungsverfahren

nicht ausgeschlossen werden.

Die QC erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach den Kriterien der AQL-Inspektion (=

acceptable quality level = annehmbare Qualitätsstufe). AQL ist Bestandteil des international

anerkannten Prüfstandards MIL-STD 105E.

Dieser Standard definiert unter anderem die maximal zulässigen Defekte pro 100 Teile in

Prozent, eingeteilt in drei Kategorien:

– Critical defects: kritische Defekte, die die vorgesehene Verwendung der Artikels

verunmöglichen

– Major defects: grosse Defekte, die die vorgesehene Verwendung der Artikel

beeinträchtigen

– Minor defects: geringfügige Defekte, die die vorgesehene Verwendung der

Artikel nicht oder nicht massgeblich beeinträchtigen

Für kritische Defekte gibt es keine Toleranz. Für die beiden anderen Stufen sind die

Grenzwerte, sofern nicht anders vertraglich bestimmt, die folgenden:

– Major defects: AQL 2.5% – Minor defects: AQL 4%

Bei Vertragsabschluss gelten diese Major und Minor defects als vom Kunden anerkannt

und die QC wird nach diesen Vorgaben durchgeführt.

BEMASSUNG VON TEXTILIEN:

Die von uns angebotenen Textilien, gewirkt oder gewoben, werden nach unseren Standardmassen

resp. bei Handelsartikeln den Standardmassen der von uns vertretenen Marken

hergestellt. Entsprechende Masstabellen stellen wir gerne zur Verfügung. Die von uns

vorgelegten Muster sind in der Regel massverbindlich. Für Sonderanfertigungen können

wir auch andere Masse verwenden. Image Wear AG arbeitet mit folgenden Grössentoleranzen:

– Gewirkte Ware: 5%, Gewobene Ware: 3.5%

Mit der Erteilung des Auftrages erkennen Sie diese Toleranzen an.

FARBABWEICHUNGEN VON STOFFEN:

Nachproduktionen von bestehenden Stoffen können farbliche Änderungen aufweisen. Geringfügige

Farbabweichungen von Produktionen aus unterschiedlichen Farbpartien oder

Produktionseinheiten im Rahmen bis 1,0 Delta E sind technisch unvermeidbar. Innerhalb

dieses Toleranzwertes sind diese vom Kunden zu akzeptieren und stellen keinen Grund zu

einer M.ngelrüge dar.

6. Kommissionierung der Artikel/Waren pro Träger

Auf Kundenwunsch werden alle Artikel pro Träger kommisioniert. Die Kosten belaufen

sich pauschal pro Träger auf CHF 25.00. Wünscht der Kunde keine Kommissionierung,

werden alle Artikel normal im Paket zum Versand gebracht.

7. LIEFERFRISTEN

Die Lieferfrist beträgt in der Regel zwischen 4 bis 16 Wochen in Abhängigkeit der Verfügbarkeit

der benötigten Stoffe und Zutaten. Die Lieferfrist beginnt, wenn die Image Wear

AG sämtliche Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat und der Kunde

die bei Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Für Umfang und Ausführung

der Lieferung ist das angenommene Festangebot bzw. die Auftragsbestätigung entscheidend.

Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt

des Vertrages, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schadenersatz. Für individuell

angefertigte Berufsbekleidung besteht kein Rückgaberecht.

Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung

aus Gründen, welche Image Wear AG nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt,

Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, Arbeitsniederlegungen, vom Käufer nachträglich

verlangte Änderungen), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

8. MINDESTBESTELLMENGE / KLEINMENGENZUSCHALG

Bestellungen müssen grundsätzlich über folgenden Minimalwerten liegen:

Erstbestellungen Nettowarenwert von mehr als CHF 10’000.00

Nachbestellungen Nettowarenwert von mehr als CHF 5’000.00

Nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung von Image Wear AG können in Ausnahmefällen

auch tiefere Nettowarenwerte bestellt werden. Bei Aufträgen unter CHF 500.00

wird ein Kleinmengenzuschlag von mindestens CHF 50.00 pro Auftrag verrechnet.

9. TRANSPORTKOSTEN

Postalische Lieferungen pro Standort in der Schweiz ab einem Nettowarenwert von CHF

500.00 werden frei Haus geliefert. Alle weiteren Lieferungen werden „ex Werk Zürich“ mit

einer Pauschale von CHF 25.00 zum Versand gebracht. Image Wear AG ist zur Teillieferung

berechtigt, welche anteilig verrechnet werden kann. Für den Kunden fallen dadurch

keinerlei Mehrkosten an. Lieferungen ins Ausland sind immer kostenpflichtig und werden

separat offeriert bzw. verrechnet.

10. MÄNGELRÜGE

Der Empfänger einer Lieferung hat diese innert 10 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel

unverzüglich schriftlich Image Wear AG bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die

Lieferung als genehmigt. Davon ausgenommen bleiben verdeckte Mängel.

11. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG

Berufsbekleidung wird regelmässig unter Verwendung von Naturprodukten angefertigt.

Geringe Farb-, Struktur- und sonstige Unterschieden stellen keinerlei Reklamations- oder

Haftungsgrund dar. (vgl. Ziffer5) Bei berechtigten M.ngelrügen werden die Mängel, je

nach Wahl von Image Wear AG, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben.

Schlagen die Nachbesserungs- bzw. Neulieferungsversuche fehl, steht dem Kunden

das Recht zu, den Preis herabzusetzen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere

Schadenersatz-ansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit seitens Image Wear AG.

12. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.

Die Ware wird gegen Rechnung ausgeliefert. 50% der Rechnungssumme (bei Aufträgen

über CHF 5‘000.-) zahlt der Kunde bei Bestellung, 50% bei Auslieferung. Die Zahlungen

sind 10 Tage netto, ohne Skonto an Image Wear AG zu leisten. Das Fehlen von Teilen aus

der Bestellung berechtigt nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Image Wear AG behält

sich das Recht vor, Bestellungen von Neukunden und bestehenden Kunden nur gegen

vollständige Bezahlung des Rechnungsbetrages auszuführen.

Bei Zahlungsverzug kann die Image Wear AG Mahnkosten oder Verzugszinsen verlangen.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung

durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.

13. LAGERHALTUNG und ABNAHMEGARANTIE

Auf Wunsch offeriert die Image Wear AG hergestellte Teile für die Kunden zu lagern. Die

Lagerhaltungskosten für Fertigteile belaufen sich auf 0.75% des Nettowarenwertes pro

Monat. Hat Image Wear AG auf Wunsch des Kunden Stoffreserven oder eine bestimmte

Menge an Bekleidungsteilen an Lager genommen, um Nachproduktionen durch allfällige

Gewebebeschaffungszeiten nicht zu verzögern, verpflichtet sich der Kunde, im Falle einer

Beendigung der Zusammenarbeit die Stoffe zum Einstandspreis und die Artikel zu den

vereinbarten Verkaufspreisen zu beziehen.

14. RÜCKSENDUNGEN / WIEDEREINLAGERUNGSKOSTEN

Ausnahmsweise können Fertigartikel vom Kunden retourniert werden (z.B- falsche Grössen/

Farbe/Modell bestellt), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

• die Fertigartikel sind ungetragen, unbeschädigt, befinden sich im Originalzustand und

wurden nicht geändert (keine Anpassungen, keine Bestickung etc.)

• die Rücksendung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Lieferung erfolgen

• die Rücksendung muss begründet und vorgängig von Image Wear AG schriftlich bewilligt

werden

• die Produkte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung fachgerecht zu

verpacken

• die Rücklieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden und wird mit eingeschriebener

Post gesendet

Für den damit verbundenen Aufwand (Zoll – und Importkosten, Transport, Handling),

verrechnet die Image Wear AG eine Pauschale von 20% auf den Nettowarenwert der retournierten

Artikel.

Für individuell angefertigte Artikel bzw. solche mit Anpassungen besteht kein Rückgaberecht.

15. EIGENTUMSVORBEHALT

Image Wear AG behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung

vor und kann den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen lassen.

16. RECHTE

Sämtliche künstlerischen und technischen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Designs,

Schnitte, Grössensätze usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Sie bleiben geistiges Eigentum

der Image Wear AG und werden nicht ausgeliefert sofern nicht schriftlich etwas anderes

mit dem Kunden vereinbart wurde. Die Nachproduktion der angebotenen oder erworbenen

Berufsbekleidung durch Dritte ist nicht erlaubt.

17. DATENSCHUTZ

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der

geltenden Bestimmungen erhoben und gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls

an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur gehörigen Bestellabwicklung

weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

Image Wear AG ist berechtigt die geschäftlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung

und der Bonit.tsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an ein Kreditunternehmen

zu übermitteln.

18. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Das Vertrags- bzw. Auftragsverhältnis untersteht

schweizerischem Recht.

Zürich, März 2023