ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER IMAGE WEAR AG
1. GELTUNGSBEREICH
Allen Geschäftsbeziehungen zwischen der Image Wear AG (Image Wear) und ihren Kunden liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich eine abweichende Lieferantenvereinbarung getroffen worden ist. Image Wear führt die Bestellung nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB aus. Entgegenstehende AGB erkennt Image Wear nicht an, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag kommt zustande, wenn Image Wear nach Eingang einer Bestellung deren Annahme erklärt. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. LIEFERUNG
Die Lieferfrist beträgt in der Regel 6-8 Wochen. Die Lieferfrist beginnt, wenn der Lieferant sämtliche Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat, aber nicht bevor der Kunde die bei Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist das angenommene Festangebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung massgebend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt des Vertrages, zur Verweigerung der Annahme und/oder zu Schaden-ersatz. Für individuell angefertigte Berufsbekleidung besteht grundsätzlich kein Rückgaberecht. Transportkosten übernimmt der Kunde. Image Wear ist zur Teillieferungen berechtigt. Für den Kunden fallen dadurch keinerlei Mehrkosten an. Bei einem Bestellwert ab CHF 10.000,00 erfolgt die Lieferung frei Haus (Schweiz bzw. frei Grenze). Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche Image Wear nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, vom Käufer nachträglich verlangte Änderungen), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
4. QUALITÄT / QUALITÄTSKONTROLLE (QC)
Abweichungen von Farben und Stand können je nach Grundmaterial und/oder Veredelungs-verfahren nicht ausgeschlossen werden.
Die QC erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach den Kriterien der AQL-Inspektion (=acceptable quality level = annehmbare Qualitätsstufe). AQL ist Bestandteil des international anerkannten Prüfstandards MIL-STD 105E.
Dieser Standard definiert unter anderem die maximal zulässigen Defekte pro 100 Teile in Prozent, eingeteilt in drei Kategorien:
- Critical defects: kritische Defekte, die die vorgesehene Verwendung der Artikels verunmöglichen.
- Major defects: grosse Defekte, die die vorgesehene Verwendung des Artikels beeinträchtigen.
- Minor defects: geringfügige Defekte, die die vorgesehene Verwendung des Artikels nicht oder nicht massgeblich beeinträchtigen:
Für kritische Defekte gibt es keine Toleranz. Für beide anderen Stufen sind die Grenzwerte, sofern nicht anders vertraglich bestimmt, die folgenden:
- Major defects: AQL 2.5%, - Minor defects: AQL 4%
Bei Vertragsabschluss werden, wenn nötig, Major und Minor defects definiert und die QC wird nach diesen Vorgaben durchgeführt.
BEMASSUNG VON TEXTILIEN:
Die von uns angebotenen Textilien, gewirkt oder gewoben, werden nach unseren Standard-massen resp. bei Handelsartikeln den Standardmassen der von uns vertretenen Marken hergestellt. Entsprechende Masstabellen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die von uns vorgelegten Muster sind in der Regel massverbindlich. Für Sonderanfertigungen können wir auch andere Masse verwenden. Image Wear AG arbeitet mit folgenden Grössentoleranzen:
Gewirkte Ware: 5%, Gewobene Ware: 3.5%
Mit der Erteilung des Auftrages erkennen Sie diese Toleranzen an.
FARBABWEICHUNGEN VON STOFFEN:
Nachproduktionen von bestehenden Kundenstoffen können farbliche Änderungen aufweisen. Geringfügige Farbabweichungen von Produktionen aus unterschiedlichen Farbpartien oder Produktionseinheiten im Rahmen bis 1,0 Delta E sind technisch unvermeidbar. Innerhalb dieses Toleranzwertes sind diese vom Kunden zu akzeptieren und stellen keinen Grund zu einer Mängelrüge dar.
5. MÄNGELRÜGE
Der Empfänger einer Lieferung hat diese innert 10 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt. Davon ausgenommen bleiben verdeckte Mängel.
6. GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG
Berufsbekleidung wird regelmässig unter Verwendung von Naturprodukten angefertigt. Geringe Farb-, Struktur- und sonstige Unterschieden stellen keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Bei berechtigten Mängelrügen werden die Mängel, je nach Wahl von Image Wear, entweder durch Nachbesserung oder Neulieferung behoben. Schlagen die Nachbesserungs- bzw. Neulieferungsversuche fehl, steht dem Kunden das Recht zu, den Preis herabzusetzen. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schaden-ersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Image Wear.
7. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Preise verstehen sich immer zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Ware wird gegen Rechnung ausgeliefert. 30% der Rechnungssumme zahlt der Kunde bei Bestellung, 70% bei Auslieferung. Die Zahlungen sind 10 Tage netto, ohne Skonto an Image Wear zu leisten. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung berechtigt nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen. Image Wear behält sich das Recht vor, Bestellungen von Neukunden und bestehenden Kunden nur gegen vollständige Bezahlung des Rechnungs-betrages auszuführen.
Bei Zahlungsverzug kann die Image Wear Mahnkosten oder Verzugszinsen verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.
8. LAGERHALTUNG
Sofern Image Wear auf Wunsch des Bestellers Stoffreserven oder eine bestimmte Menge an Bekleidungsteilen an Lager genommen hat, um Nachproduktionen durch allfällige Gewebebeschaffungszeiten nicht zu verzögern, verpflichtet sich der Kunde, im Falle einer Vertragsbeendigung die Stoffe zum Einstandspreis und Bekleidungsteile zu den dafür vereinbarten Preisen zu beziehen.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Image Wear behält sich das Eigentum an der Lieferung bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Image Wear behält sich ebenfalls vor, den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen abzunehmen.
10. RECHTE
Sämtliche künstlerischen und technischen Unterlagen (z.B. Zeichnungen, Schnitte, Grössensätze) bleiben geistiges Eigentum von Image Wear und werden nicht ausgeliefert. Sämtliche Urheberrechte liegen bei Image Wear. Die Nachproduktion der angebotenen oder erworbenen Berufsbekleidung durch Dritte ist nicht erlaubt.
11. DATENSCHUTZ
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung eingeschaltete Unternehmen weitergegeben.
Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Image Wear ist berechtigt, die persönlichen Daten zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung im Rahmen eines Datenaustausches an ein Prüfungsunternehmen zu übermitteln.
12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
Zürich, November 2008
AGB's
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